Prävention: „Sicherheit durch Sichtbarkeit“ beim Radfahren

Im Herbst erhöht sich die Gefahr, im Lübecker Straßenverkehr als Radfahrer schlechter erkannt zu werden. Sicherheit ist besonders wichtig.

 

Polizei weist auf ihren Schwerpunkt „Sicherheit durch Sichtbarkeit“ hin

Morgens wird es immer später hell, abends dämmert es früher. Der Herbst hat Einzug gehalten, mit ihm die Gemütlichkeit aber auch die Gefahr, im Lübecker Straßenverkehr als Radfahrender schlechter erkannt zu werden. Im Rahmen des Präventionskonzeptes zur Reduzierung der Radfahrunfälle in Lübeck dreht sich im November alles rund um das Thema „Sicherheit durch Sichtbarkeit“.

Bessere Sichtbarkeit erhöht Sicherheit

„Neben der vorgeschriebenen funktionstüchtigen Beleuchtung am Fahrrad sollte zu Beginn der dunklen Jahreszeit eine helle, bestenfalls reflektierende Warnweste und helle Kleidung zur Standardausstattung eines jeden Radfahrenden gehören“, teilt die Polizeidirektion Lübeck mit. Fahrradhelme, Rucksäcke und Fahrradkörbe kann man mit einem neongelben, reflektierenden Schutzüberzug ergänzen. Je mehr es leuchtet und reflektiert, desto besser bemerken Autofahrer aktiv Radfahrer. Denn bei Dunkelheit und Nässe sei es schwer, sie trotz Schulterblickes und genauem Hinsehen durch die mit Regentropfen benetzte Seitenscheibe eines Fahrzeuges zu erkennen.

Dunkel gekleidete Radfahrer sind häufig schlecht zu sehen

„Radler mit dunkler Kleidung können bei Dunkelheit erst sehr nah in einer Entfernung von 25 bis 30 Metern wahrgenommen werden.  40 Meter sind es bei heller Kleidung. Das Tragen einer reflektierenden Warnweste lässt den Radfahrenden bereits in 140 Meter Entfernung sichtbar für jeden Verkehrsteilnehmer erscheinen“, so Pressesprecherin Jarina Freericks.

Sichtbarkeit und damit Sicherheit sei nicht teuer: Warnwesten, Helmüberzüge, reflektierende Rucksacküberzüge mit Nässeschutz könne im Fachhandel günstig erworben werden. Ein guter Helm nach DIN-Norm gehöre zum Standardequipment eines verantwortungsbewussten Radlers dazu. Weitere Informationen zum Thema sind auf der Internetseite der Landespolizei Schleswig-Holstein unter www.polizei.schleswig-holstein.de abrufbar.
Auch Rennräder müssen mit entsprechender Beleuchtung und Reflektoren ausgestattet sein, sonst sind sie im öffentlichen Verkehrsraum nicht zulässig.

Auch Autofahrer tragen Verantwortung für die Sicherheit

Beim Thema „Sicherheit durch Sichtbarkeit“ sind gleichermaßen auch die Fahrzeugführer in der Verantwortung: Vor Fahrtantritt müssen alle Fahrzeugscheiben sowohl innen, als auch außen von Feuchtigkeit beziehungsweise Eis befreit werden, damit es nicht zu Sichtbehinderungen kommt. Ein Guckloch in der Frontscheibe reicht nicht aus. „Achten Sie bei jedem Fahrtantritt darauf, dass Ihre Beleuchtungen am Fahrzeug einwandfrei funktioniert. Defekte Scheinwerfer und eingeschränkte Sicht durch die Fahrzeugscheiben stören das rechtzeitige Erkennen von Radfahrenden und erhöhen die Unfallgefahr dadurch erheblich.“

Ein hell gekleideter Fahrradfahrer ist deutlich besser zu erkennen als ein dunkel gekleideter. Foto: Polizei Lübeck

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