Vor der Sitzung des Planungsausschusses mussten alle Fieber messen und ihre Hände desinfizieren
Irritiert zeigte sich Gemeindevertreter Peter Hinzmann (FDP) bei der jüngsten Planungsausschusssitzung in der Großsporthalle. „Ich bin überrascht, dass der Beschlussvorschlag abgelehnt wurde“, erklärte er. Was war geschehen?
Die Tagesordnung beinhaltete unter anderem die Neuaufstellung eines Bebauungsplanes für einen Bereich nordwestlich der Morier Straße und östlich des Schulwegs vorsah. Bauamtsleiter Dieter Rodewald erläuterte ausführlich auch anhand einer Folie mit maximaler Bebaubarkeit, warum eine geordnete städtebauliche Entwicklung über einen B-Plan notwendig erscheint.
Mit bis zu 100 Wohneinheiten und daraus folgender Anzahl an Pkw-Stellplätzen und infrastrukturellen Belastungen wie Entwässerung, Quellverkehr, Entwässerung, Kita-Plätzen wäre eine relativ hohe Verdichtung gegeben. „Mit einem B-Plan wären die Mittel gegeben, um hier planerisch mitreden zu können“, so Rodewald. Zurzeit gibt es keinen Bebauungsplan, sondern der Bereich wird nach Paragraf 34 des Baugesetzbuches beurteilt.
Auf Nachfrage des Grünen-Gemeindevertreters Rolf Dohse erklärte Rodewald, dass es zwei Bauanfragen gebe. Trotz einer geplanten Veränderungssperre bis zum Satzungsbeschluss eines B-Plans könne gebaut werden, sofern die Planung den Zielen der Kommune entspräche. Nach einer Sitzungsunterbrechung auf Antrag der Grünen, in der Grüne und CDU gemeinsam ihr Beschlussverhalten abstimmten, wurde der Beschlussvorschlag der Verwaltung mit neun Stimmen aus CDU und Grünen gegen sechs Stimmen von SPD und UWG abgeschmettert. Damit entfiel auch die Veränderungssperre. Auf Nachfrage von Hinzmann begründete Dohse das Abstimmungsverhalten damit, dass man wegen der Bauanfrage das Vorhaben nicht weiter verzögern wolle. „Letztlich entscheidet sowieso die Gemeindevertretung“, beschwichtigte Rodewald. Er schlug vor, in der nächsten Gemeindevertretersitzung die Bauvoranfragen mit zu behandeln.
Das gleiche Spiel ergab sich anschließend für den nächsten B-Plan westlich der Lohstraße und östlich des Mühlenbergs, das zurzeit ebenfalls nach Paragraf 34 BauGB zu beurteilen ist. „Hier könnten sogar bis zu 150 Wohneinheiten entstehen“, so Rodewald mit der Empfehlung auch hier bedingt ordnend einzugreifen. Auch dieser Antrag auf Aufstellung eines B-Plans wurde mit neun zu sechs Stimmen abgelehnt. Pikanterweise wurde zunächst das konkretisierte städtebauliche Konzept für das Neubaugebiet Franzhörn, südwestlich des Bohnrader Wegs vorgestellt. Gerade dort wurde von Seiten der CDU-Fraktion auf die kritische Stellplatzsituation hingewiesen, die aber für die anderen Gebiete in der Morier und der Lohstraße nicht weniger kritisch ist.
Laut Konzept soll vor allem sozialer Wohnungsbau entstehen mit sieben Mehrfamilienhäusern, zwei Reihenhausanlagen und weiteren Einzelhäusern. Bis zu 111 Wohneinheiten könnten hier entstehen, so Rodewald. Bei einer Gegenstimme wurde beschlossen, auf Grundlage dieses Konzeptes einen Bebauungsplan aufzustellen.
Ausreichend Abstand: An den Tischen links und rechts sitzen die Ausschussmitglieder, an der Stirnseite die Verwaltung und auf den Stühlen im Vordergrund einige Gemeindevertreter. Foto: Anja Hötzsch