Erlass der Landesregierung: Geschäfte dürfen die nächsten Sonntage öffnen

Es ist schon eine einigermaßen fragwürdige Entscheidung, die die Landesregierung da getroffen hat: An den nächsten beiden Sonntagen, 26. April und 3. Mai, dürfen alle Verkaufsstellen, die nach der aktuellen Landesverordnung geöffnet sein dürfen, ihre Türen zwischen 11 und 17 Uhr aufmachen. Diesen Erlass begründet Wirtschaftsminister Bernd Buchholz mit der Entzerrung des Kundenandrangs am Sonnabend – ein zweischneidiges Schwert. Denn welche Anziehungskraft verkaufsoffene Sonntage – gerade bei bestem Wetter – haben, dürfte auch den Regierungsvertretern in der Vergangenheit nicht entgangen sein.

Alle Abstandsregeln gelten natürlich weiterhin

Wichtig ist, dass alle Abstandsregeln natürlich weiter gelten. Details hat der Kreis Ostholstein jetzt in einer neuen Allgemeinverfügung festgeschrieben. Die Sonntagsöffnung gilt für den Einzelhandel für Lebens- und Futtermittel, Wochenmärkte, Abhol- und Lieferdienste, Getränkemärkte, Apotheken, Sanitätshäuser, Drogerien, Tankstellen, Poststellen, der Zeitungsverkauf, Bau-, Gartenbau- und Tierbedarfsmärkte, Tafeln, der Großhandel, Kraftfahrzeughändler, Fahrradhändler und Buchhandlungen. Für Geschäfte, deren Angebot hauptsächlich aus Blumen und Pflanzen, Zeitungen und Zeitschriften, Back- und Konditorwaren besteht, sowie Tankstellen und Apotheken gelten gesonderte Regelungen, die sich aus dem Ladenöffnungsgesetz ergeben.

Kreisverwaltung steht für Informationen zur Verfügung

Aktuelle Informationen zu den geltenden Maßnahmen sind im Internet unter www.kreis-oh.de nachzulesen. Bei Fragen zu Corona, insbesondere zur Rechtslage in Ostholstein, ist das Bürgertelefon des Kreises täglich von 8 Uhr bis 16.30 Uhr und am Wochenende von 10 bis 13 Uhr unter Telefon 04521 788755 erreichbar. Fragen können auch schriftlich per E-Mail an buergertelefon-oh@kreis-oh.de gerichtet werden. vg

 

 

(Foto: Erwin Lorenzen/pixelio.de)

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