Warnung vor einer betrügerischen Mail. Die Absender wollen an persönliche Kundendaten gelangen
Aktuell erhalten Arbeitgebende bundesweit unseriöse Mails, die unter der Mailadresse kurzarbeitergeld@arbeitsagentur-service.de versandt werden. In der Mail wird das Unternehmen unter anderem aufgefordert, konkrete Angaben zur Person, zum Unternehmen und zu den Beschäftigten zu machen, um Kurzarbeitergeld zu erhalten. Im Absender ist keine Telefonnummer für Rückfragen angegeben. „Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass die Bundesagentur für Arbeit nicht Absender dieser Mail ist. Wir fordern Unternehmen auch nicht per Mail auf, Kurzarbeitergeld zu beantragen. Antworten Sie auf keinen Fall auf die Mail, sondern löschen Sie diese umgehend,“ warnt Markus Dusch, Chef der Agentur für Arbeit Lübeck.
Hotline und Informationen im Internet
Wichtige Informationen zur Beantragung von Kurzarbeitergeld erhalten Betriebe telefonisch unter der zentralen gebührenfreien Hotline für Arbeitgeber 0800/4 55 55 20. Kurzarbeitergeld kann nur über eine Anzeige zum Arbeitsausfall durch den Arbeitgebenden erfolgen. Arbeitgebende können Kurzarbeitergeld telefonisch oder online anzeigen. Der Vordruck zur Anzeige und alle Informationen zum Kurzarbeitergeld sind auf der Internetseite der Bundesagentur für Arbeit www.arbeitsagentur.de/m/corona-kurzarbeit/ veröffentlicht.
Youtube – Sehen wie es funktioniert
Die Bundesagentur für Arbeit verfügt über einen eigenen Youtubekanal. Hier sind viele Videos rund um die Dienstleistungen der Arbeitsagenturen und der Jobcenter eingestellt. Auch zum Kurzarbeitergeld gibt es mehrere kurze Videos, die die Voraussetzungen und das Verfahren bis hin zum Ausfüllen der Unterlagen verständlich und kompakt erklären. Der Youtubekanal der Bundesagentur für Arbeit oder einzelne Beiträge dürfen von anderen Institutionen, Organisationen und Interessenvertretungen gerne auch verlinkt werden, um zum Beispiel weitere Unternehmen oder Arbeitnehmende zu informieren.
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