Jagdbehörde: Füttern von Wildschweinen nicht zulässig

Mit der Zunahme der Wildschweinbestände in Lübeck und Umgebung steigt auch die Angst, dass sich die Afrikanische Schweinepest immer mehr ausbreitet.  Wer gegen Vorsorgemaßnahmen verstößt, muss mit hohen Geldbußen rechnen.

Vor dem Hintergrund der Afrikanischen Schweinepest weisen die Jagdbehörde der Hansestadt Lübeck und der Amtstierärztliche Dienst auf folgende Erkenntnisse hin: Der Wildschweinbestand hat in den vergangenen Jahrzehnten in vielen Regionen Europas erheblich zugenommen. Erkennbar ist dies auch an den Jagdstrecken. In der Hansestadt Lübeck wurden im zurückliegenden Jahr mit 598 Tieren so viele Wildschweine erlegt wie nie zuvor.

Schleswig-Holstein: Jagd auf Wildschweine ganzjährig erlaubt

Die Afrikanische Schweinepest, die bereits in einigen osteuropäischen Ländern grassiert, bedeutet nicht nur für den Wildschweinbestand eine erhebliche Gefahr, sondern ist auch für Hausschweine besonders gefährlich. Eine Impfung gegen diese Viruskrankheit wird auf absehbare Zeit nicht möglich sein. Da der zugenommene Wildschweinbestand die Übertragung der Afrikanischen Schweinepest fördert, sind zum 14. März die Jagdzeiten für Wildschweine geändert worden. Seit diesem Zeitpunkt ist in Schleswig-Holstein die Jagd auf Wildschweine ganzjährig erlaubt. Ausgenommen sind lediglich Elterntiere, die für die Aufzucht ihrer Jungen notwendig sind.

Fütterung von Wildschweinen verboten

Der Jagdbehörde ist bekannt, dass in einigen Bereichen der Hansestadt Lübeck durch Anwohner Wildschweine gefüttert worden sind. Es wird daher ausdrücklich darauf hingewiesen, dass das Füttern von Wildschweinen nicht zulässig ist und ein Zuwiderhandeln mit einer Geldbuße bis zu 5000 Euro geahndet werden kann. Gartenbesitzer werden aufgerufen, im Garten keine Speisereste zu entsorgen und Gartenabfälle unzugänglich für Wildschweine zu kompostieren. Für Nachfragen stehen die Jagdbehörde, Telefon 0451/ 122-1516 oder -1210, sowie der amtstierärztliche Dienst, Telefon 0451/1221213, zur Verfügung.

 

Foto: Wildschweine dürfen nicht gefüttert werden. Wer dagegen verstößt, riskiert eine Geldbuße. © Fotolia/ Byrdyak

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