Kooperationswillen bei Ministerium und Traditionsschiffern. Die in der vergangenen Zeit viel diskutierte Schiffssicherheitsverordnung für Traditionsschiffe sorgt auch im Museumshafen zu Lübeck für Kopfzerbrechen bis hin zu Existenzängsten der Eigner.
Im Kern geht es um eine Neuordnung der Schiffssicherheitsverordnung für die Traditionssegler an Nord- und Ostsee. Der Bundesminister des Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur, Christian Schmidt, versuchte eine eigens entwickelte Reform für die Traditionsschiffe durchzusetzen.
Fort- und Ausbildungskurse für Crewmitglieder der Traditionsschiffe
Diese sieht zum Beispiel umfangreiche Fort- und Ausbildungskurse für die vornehmlich ehrenamtlich arbeitenden Crewmitglieder vor. „Das können wir unseren vielen älteren freiwillig arbeitenden Crewmitgliedern nicht zumuten“, so Skipper Lutz Kirsten von der Lübecker Galleasse „Fridthjof“ aus dem Museumshafen. „Dann sollen in die Traditionsschiffe zusätzliche Querschotten eingebaut werden.
Traditionsschiffe finanzieren sich von Spenden und gelegentlichen Ausfahrten
Das ist bei vielen Schiffen bautechnisch gar nicht möglich“, so das Vorstandsmitglied der Gemeinsame Kommission für Historische Wasserfahrzeuge, GSHW. „Nach zwei Sitzungen mit dem Ministerium sind wir auf offene Ohren gestoßen. Das freut uns natürlich sehr. Mittlerweile kommen wir uns bei einigen Punkten näher, so dass Details der überarbeiteten Schiffssicherheitsverordnung, wie allgemein vorgeschriebene Stärken von Ankerketten, bereits gefunden wurden.“ Grundsätzlich sei die GSHW bereit, neue Aspekte zum Thema Sicherheit auf den Schiffen umzusetzen. „Jedoch müssen die Herren Ministerialbeamte auch wissen, dass sich die meisten Traditionsschiffe von Spenden und gelegentliche Gebühren für Ausfahrten finanzieren.“ Alle Eigner der Schiffe stünden unter enormen wirtschaftlichen Druck, da laufende Kosten, wie Liegeplatzgebühren, Reparaturen und Pflege der Schiffe viele jenseits der Kostendeckung gebracht haben. Zusätzliche Kosten, wie Zwangs-Kursgebühren für Seediensttauglichkeitsprüfungen, so wie sich es das Ministerium vorstellt, könnten den Mitgliedern nicht zugemutet werden, so Lutz Kirsten weiter.
Existenzängste der deutschen Traditionssegler
Zur aktuellen Entwicklung der Neufassung erklärt die Lübecker Bundestagsabgeordnete Gabriele Hiller-Ohm (SPD): „Der geschäftsführende Bundesverkehrsminister Schmidt sagt, er wolle die Traditionsschifffahrt erhalten. Dann darf der Minister aber keine praxisferne Verordnung unterschreiben, die die Hälfte des Bestands der deutschen Traditionssegler in ihrer Existenz bedroht.“ Am Donnerstag, 14. Dezember, findet die dritte und letzte Konferenz der Beteiligten im Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur in der Hauptstadt statt. Im Frühjahr 2018 soll die neue Schiffssicherheitsverordnung für Traditionsschiffe in Kraft treten. TS
Foto: Die Ruhe trügt: Auf vielen Traditionsschiffen im Museumshafen zu Lübeck machen sich die Eigner sorgen um die neue Schiffssicherheitsverordnung, die für viele Mehraufwand und -Kosten bedeuten könnte. © TS