Anspruch auf Unterhaltsvorschuss

Die Voraussetzungen für den Bezug von Leistungen nach dem Unterhaltsvorschussgesetz werden vom 1. Juli an erweitert.

Die Leistung wird unter gewissen Voraussetzungen auf Kinder Alleinerziehender bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres (18. Geburtstag) ausgedehnt, und die Höchstbezugsdauer von bisher 72 Monaten fällt weg. Die Unterhaltsvorschusskasse der Hansestadt Lübeck hat aufgrund dieser Änderungen die Anträge auf Leistungen nach dem Unterhaltsvorschussgesetz und das dazugehörige Merkblatt aktualisiert und bietet diese als Download an.

Hilfe beim Ausfüllen der Anträge

Wer Hilfe beim Ausfüllen der Anträge benötigt, kann den Antrag zu den Servicezeiten der Hansestadt Lübeck im Servicebüro der Unterhaltsvorschusskasse, Kronsforder Allee 2-6, Haus Kronsforde, Zimmer 0.006, zusammen mit einem Sachbearbeiter ausfüllen. Darüber hinaus bietet die Unterhaltsvorschusskasse Ratsuchenden unter der Servicenummer 0451/ 1224600 und unter den Rufnummern des Abteilungsgeschäftszimmers 0451/ 1224650 und -4660 die Möglichkeit, Fragen zu den Antragsvoraussetzungen zu stellen. Anfragen können auch an unterhaltsvorschusskasse@luebeck.de gemailt werden.

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