Das OVG-Urteil macht eine neue Gebührenordnung erforderlich.
Eine juristische Bereinigung: Das hatte sich die Hansestadt von dem Oberverwaltungsgericht gewünscht. Stattdessen macht die Entscheidung über Lübecks Straßenreinigung- und Winterdienstgebühren die Lage noch konfuser. Darüber klagte der Leiter der Entsorgungsbetriebe, Jan-Dirk Verwey, im Werkausschuss. „Das Gericht hat gesagt, was nicht mehr geht. Es hat uns aber nicht gesagt, wie wir es zu machen haben“, erklärte der EBL-Chef den Politikern. Das setze die Verwaltung deutlich unter Druck, denn bis 2018 müsste eine neue Gebührensatzung in Kraft treten.
Gebührenerhöhung kam zu spät
Der zweite Senat des Schleswig-Holsteinischen Oberverwaltungsgerichts Gericht hatte am 15. Mai einem Grundstückseigentümer Recht gegeben. Er hatte gegen die Erhöhung der Straßenreinigung- und Winterdienstgebühren ab dem 1. Januar 2015 geklagt. Die Steigerungen waren 2014 von der Bürgerschaft entschieden. Sie sollten das Minus ausgleichen, das nach den schneereichen Jahren 2010 bis 2012 in der Kasse der EBL klaffte. Die Richter bemängelten in einer Pressemitteilung nach der mündlichen Verhandlung zwei Punkte: Die Gebührenerhöhung hätte früher kommen müssen. Das Defizit in den Gebühreneinnahmen hätte schon 2013 festgestellt werden können und nicht erst 2014. Außerdem sei der Öffentlichkeitsanteil für den Winterdienst mit 15 Prozent deutlich zu niedrig bemessen. Warum die Richter so entschieden, sei unklar, sagte Verwey. Denn im schleswig-holsteinischen Kommunalen Abgabegesetz (KAG) ist die Höhe des Öffentlichkeitsanteils nicht festgeschrieben und eine Beteiligung von 15 Prozent bisher üblich gewesen, erläuterte Verwey.
Schriftliche Urteilsbegründung muss abgewartet werden
Innensenator Ludger Hinsen (CDU) regte eine Änderung des KAG an. Gefragt seien klare Maßstäbe für die Öffentlichkeitsbeteiligung, betonte er. „Es liegt im gemeinsamen Interesse von Land, Kommunen und Bürgern, dieses Problem zu lösen.“ In Niedersachsen zum Beispiel sei eine Quote von 25 Prozent gesetzlich vorgeschrieben. „Jetzt muss die schriftliche Urteilsbegründung abgewartet werden“, sagte Verwey. „Wenn diese vorliegt, wird die Hansestadt Lübeck zunächst weitere Schritte prüfen.“ Das Urteil bedeute nicht, „dass die Gebühren zwangsläufig sinken werden.“ Und wenn es auch so wäre: Dann müsste die Hansestadt – und im Endeffekt der Steuerzahler – für das Defizit in der Kasse der EBL aufkommen. SDF