Politiker besuchen die Wohngemeinschaft der Lebens(t)räume Bad Schwartau.
Die sieben Bewohner der Wohngemeinschaft des Vereins Lebens(T)räume Bad Schwartau e.V. durften an diesem besonderen Tag extra früher von ihrer Arbeit in den Eutiner und Marli Werkstätten nach Hause kommen, denn anlässlich des am 1. Dezember 2016 beschlossenen Bundesteilhabegesetzes hatte sich hoher Besuch angekündigt.
Die Bundestagsabgeordnete für den Wahlkreis Ostholstein Bettina Hagedorn kam zusammen mit der SPD-Staatssekretärin Gabriele Lösekrug-Möller und SPD-Ortsvereinsvorsitzenden Yannik Ashby, um sich vor Ort mit den Bewohnern, Eltern und Betreuungskräften über ihre Erfahrungen des gemeinsamen Wohnens austauschen. Bettina Hagedorn hat bereits seit 2011 Kontakt zu der Einrichtung und sagte bei ihrem Besuch: „Es ist mir ein Anliegen, die Kontakte zu den engagierten Vertretern des Vereins zu stärken und über das neue Bundesteilhabegesetz und seine konkreten Auswirkungen auf das Leben der Wohngemeinschaft zu diskutieren.“
Das Bundesteilhabegesetz ist ein in der ersten von vier Reformstufen in Kraft getretenes Bundesgesetz und regelt die Leistungen für Menschen mit Behinderungen neu. Das Gesetz vollzieht erste Schritte im Sinne der UN-Behindertenrechtskonvention und enthält zahlreiche Verbesserungen, um die gesellschaftliche Teilhabe von Menschen mit Behinderungen zu stärken und Betroffene stärker in den Entscheidungsprozess einzubinden. Hierfür wurden 1,7 Milliarden Euro vom Haushaltsausschuss bis 2020 bewilligt.
Einige Vertreter des Vereins folgten im November 2016 der Einladung der Bundestagsabgeordneten nach Berlin, um im Reichstag dabei sein zu können, als die öffentliche Anhörung des Gesetzesvorhabens im Beisein von über 350 Interessierten aus Verbänden, Wissenschaftlern, Sachverständigen und Betroffenen durch das Parlament durchgeführt wurde.
Bisher erfolgte nach dem Pflegegesetz eine Einstufung zwischen ambulanter und stationärer Betreuung. Mit dem neuen Gesetz fällt diese Einordnung ab 2020 weg. Zudem steigt der Freibetrag für Sparer und das Arbeitsförderungsgeld verdoppelt sich auf 52 Euro. Weiterhin fördert das Gesetz eine kontinuierliche Dokumentationspflicht und eine vom Leistungsträger unabhängige Teilhaberberatung, um Vereine wie diesen zu stärken. HOL
Das ist nicht ganz richtig. Das neue BTHG arbeitet GEGEN die UN-Behindertenrechte! Zwangs-Pooling, Kürzung von Zuschüssen etc….