Falscher Baum bei der Wasserkunst gerettet

So sieht das Areal nach der Rodung aus – in der Mitte stand die Thuja. (Holger Kröger)

Verwirrung um einen Antrag aus der Einwohnerversammlung. Anwohner sind über den Kahlschlag betroffen.

Es hätte eine Geschichte mit Happyend sein können: Bürger wollen eine Thuja auf dem geplanten Baugebiet an der Alten Wasserkunst vor der Rodung retten; die Einwohnerversammlung der Hansestadt unterstützt das; die Verwaltung überlegt, ändert den Bauplan und lässt den alten Baum stehen. So hörte es sich im letzten Bauausschuss auch an: „Der Baum wird gerettet, wir haben ein Baufeld geringfügig verschoben“, teilten die Stadtplaner mit. Problem erledigt, der Ausschuss braucht sich nicht mit dem Antrag aus der Einwohnerversammlung zu befassen.

Was fand aber der Fotograf, der am Tag danach die so gerettete Thuja ablichten wollte? Er fand nichts weiter als einen Kahlschlag. Eine Anwohnerin berichtete unter Tränen, die Bäume seien bereits Mitte Oktober abgeholzt worden.

Da ist wohl eine Verwechselung passiert, ist inzwischen aus der Verwaltung zu hören. Gerettet wurde ein anderes Gewächs, eine Eiche mit Baumkatasternummer 66. Für seinen Erhalt habe es eine andere Anfrage gegeben. Mit dem Antrag aus der Einwohnerversammlung habe man auch nicht viel anfangen können. Da sei nur von „einem Baum von besonderer Bedeutung“ die Rede, aber welcher genau war gemeint?

Und wo genau stand er?

Nun ja, mit genau dieser Thuja (Baumkatasternummer 233) hatte sich der Umweltausschuss bereits im April beschäftigt, also noch vor der Einwohnerversammlung im Juli. Dort hieß es: „Eine Unterschutzstellung der Thuja werde nicht möglich sein, da der Baum direkt am zu entfernenden Betonbecken stehe und bei dessen Entfernung beschädigt würde.“ Der so genannte Lebensbaum (Baumkatasternummer 233) und der Versuch, ihn zu retten, waren daher bereits aktenkundig. Jetzt ist die Thuja weg. Wahrscheinlich hatte dieses Zypressengewächs gar keine Chance, gerettet zu werden.

Zumal es in einer Senke wuchs, die nun aufgefüllt wird und der B-Plan bereits rechtskräftig war. Dennoch fragt man sich, wozu sind Einwohnerversammlungen eigentlich gut, wenn ihre Anträge von der Verwaltung mit dieser geringen Sorgfalt beachtet werden. SDF

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