Einwendungen gegen den Belttunnel jetzt einbringen

Ist es mit der Ruhe an der Schwartau beim Kurpark bald vorbei? In Bad Schwartau machen die Beltretter auf Risiken der Querung aufmerksam.

Bürgermeister ruft zu Einwendungen gegen Fehmarnbelttunnel auf.

Einwendungen und Stellungnahmen zum Änderungsverfahren zur Planfeststellung des Fehmarnbelttunnels können noch bis zum Freitag, 26. August, vorgebracht werden.

Die eigentliche Querung des Fehmarnbelts ist die Ursache für die aufwendigen Planungen der Erweiterungen der Hinterlandanbindungen. Der Güterverkehr auf den Schienen soll mit Eröffnung der Querung wieder durch Ostholstein laufen. Die aktuellen Absichten gehen mit der Prognose für das Jahr 2030 von täglich 111 Zügen aus – davon 73 Güterzüge mit einer Länge von bis 835 Metern.

„Es ist weiterhin erforderlich, dass die Gemeinden, jede Einwohner und jeder Betrieb sich kritisch mit den Planungen auseinandersetzt. Wenn dieses auch verschiedene Verfahren sind, so ist die Gesamtplanung als Ganzes zu sehen“, erklärt der Scharbeutzer Bürgermeister Volker Owerien und ruft die Bürger dazu auf, sich in das Änderungsverfahren zur Planfeststellung des Fehmarnbelttunnels und in das Änderungsverfahren der Planfeststellung der Beltquerung einzubringen. „Die Betroffenheiten sind bis zum 26. August vorzutragen, ansonsten ist das Recht auf Beanstandung in diesem Verfahren verloren“, betont Bürgermeister Owerien und fügt hinzu: „Die schlüssige Gesamtplanung dieser internationalen und auf mindestens 120 Jahre ausgelegten Planung für unsere Gemeinden und die Region fehlt. Weisen Sie bitte auf die künftigen Beeinträchtigungen hin. Auf die künftige Verlärmung, Erschütterungen und Luftverschmutzungen, auf den Verlust der Erholungsqualität der Außenwohnbereiche und der Erholungsgebiete, auf den Wertverlust Ihres Grundstücks sowie Einbußen bei Vermietung oder Verkauf von Ferienwohnungen. Nutzen Sie dieses Verfahren als Chance der Beteiligung und bringen Sie bitte weitere Argumente ein!“ »Die öffentliche Bekanntmachung zum Verfahren sowie die Mustereinwendung finden sich im Internet unter www.gemeinde-scharbeutz.de.

KG
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