Auch ohne Pflegestufe kann es Geld geben

Wer einen Antrag gestellt hat und in diesem Jahr Pflegeleistungen bekommt, wird 2017 automatisch in einen der neuen Pflegegrade „übergeleitet“. (Dieter Malchow/be.p)

Betroffene bekommen zum 1. Januar 2017 automatisch den Pflegegrad 2.

Rund 109000 Menschen erhalten laut Barmer Pflegereport Unterstützung von der Pflegeversicherung, obwohl sie keine Pflegestufe haben. Dabei handelt es sich um Personen mit „erheblich eingeschränkter Alltagskompetenz“ – etwa durch Demenz, geistige Behinderungen oder psychische Erkrankungen. Die Pflegeversicherung zahlt, obwohl der Hilfebedarf etwa bei der Körperpflege oder in der Hauswirtschaft nicht das Ausmaß der Pflegestufe I erreicht. Allerdings besteht bei den Betroffenen laut Sozialgesetzbuch XI „ein erheblicher Bedarf an allgemeiner Beaufsichtigung und Betreuung.“ Oft wird hierbei von der so genannten Pflegestufe 0 gesprochen.

„Um Leistungen zu bekommen, müssen einige Voraussetzungen müssen erfüllt sein“, erklärt Sylke Wetstein von der bundesweiten Compass Pflegeberatung. „Die Situation muss zum einen dauerhaft sein, laut Gesetz sind das mindestens sechs Monate. Zum anderen muss die eingeschränkte Alltagskompetenz ein Gutachter des Medizinischen Dienstes beziehungsweise von Medicproof feststellen. Ein Attest vom Haus- oder Facharzt genügt leider nicht.“

Die Begutachtung ist direkt bei der Pflegeversicherung zu beantragen. Gleichzeitig empfiehlt es sich, auch eine Pflegeberatung in der Wohnung des Betroffenen anzufordern. Dabei können die Besonderheiten der Begutachtung im Detail besprochen werden. Denn diese unterscheiden sich grundsätzlich von den Bewertungskriterien für die Pflegestufen I bis III. Termine vereinbaren gesetzlich Versicherte mit ihrer Pflegekasse, privat Versicherte mit der Compass Pflegeberatung. Die Beratung ist immer kostenlos und anbieterneutral.

Wird dem Antrag stattgegeben, besteht unter anderem Anspruch auf Pflegegeld von 123 Euro oder auf Zuschüsse für einen ambulanten Dienst in Höhe von bis zu 231 Euro monatlich. Für zusätzliche Betreuung und Entlastung stehen weitere 104 Euro – in schweren Fällen 208 Euro – monatlich zur Verfügung. Hinzu kommen je 1612 Euro jährlich für die Kurzzeit- und Verhinderungspflege, 4000 Euro für wohnumfeldverbessernde Maßnahmen sowie 2500 Euro als Anschubfinanzierung für eine Wohngruppe. Das alles gilt bis zum 31.12.2016.

Ab 2017 gibt es keine Pflegestufen mehr, auch die so genannte Stufe 0 ist dann Geschichte. Stattdessen gelten völlig neue Kriterien für die dann neuen Pflegegrade und das Begutachtungsverfahren.

Alle, die bis zum 31.12.2016 eine Pflegestufe haben, werden zum 1. Januar in einen Pflegegrad „übergeleitet“. Das gilt auch für jene, die bis dahin allein wegen erheblich eingeschränkter Alltagskompetenz Leistungen von der Pflegeversicherung erhalten. „Sie erhalten den neuen Pflegegrad 2“, so Wetstein. „Das geschieht automatisch, also ohne neue Begutachtung.“ Während sich mit dem Pflegegrad 2 an den Summen etwa für die Kurzzeit- und Verhinderungspflege nichts ändere, werde dann das Pflegegeld auf 316 Euro und der Zuschuss für einen ambulanten Dienst auf 689 Euro monatlich erhöht. Dies sind die Beträge, die derzeit noch für Pflegebedürftige mit Stufe I und zusätzlicher eingeschränkter Alltagskompetenz gezahlt werden. »Weitere Informationen sind unter der gebührenfreien Telefonnummer 0800/1018800 erhältlich.

Be.p/uwe Strachovsky
Teile diesen Beitrag!

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert